(1) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347) fort. Die Bundesreg...| www.gesetze-im-internet.de
Die Nebenkosten im Mietverhältnis erscheinen vielen Mietern wie eine zweite Miete. Umso wichtiger ist es, dass Vermieter und Mieter im Mietvertrag so genau| mietrecht.de
Auch für Mieter ergeben sich bei der Abrechnung Fristen. Möchte er die Nebenkostenabrechnung fristgerecht beanstanden, muss er dem Vermieter seinen| mietrecht.de
Bei der Nebenkostenabrechnung gibt es für Vermieter einiges zu beachten ► Abgabefristen ✅ Zeiträume ✅ Wann Mieter nicht zahlen müssen ✅| mietrecht.de
Nicht alle Betriebskosten kann der Vermieter auf Mieter umlegen. Wir klären, welche davon umlagefähige Nebenkosten sind und was nicht in die Abrechnung gehört.| mietrecht.de
Die Wohnfläche ist maßgeblich für Miethöhe und Nebenkosten ► Korrekte Wohnflächenberechnung ✅ Welche Flächen wichtig sind| mietrecht.de
Vermieter können eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung der Immobile vornehmen, dabei sind der Erhöhung aber auch Grenzen gesetzt| mietrecht.de