(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder| www.gesetze-im-internet.de
Nazi Skandal in Kampen auf Sylt: Im Netz kursiert ein Video aus der Bar Pony. Gäste singen "Ausländer raus" und "Deutschland den Deutschen". Polizei und Staatsschutz ermitteln.| www.brisant.de