Künstliche Intelligenz soll im Bahnhofsviertel künftig verdächtige Bewegungen erkennen und Alarm auslösen. Der Datenschutzbeauftragte weiß von nichts.| taz.de
In etlichen Bundesländern setzt die Polizei biometrische Videoüberwachung in Echtzeit ein. Nun ist auch Brandenburg mit von der Partie. Aus Sicht von Jurist:innen fehlt dafür jedoch die Rechtsgrundlage. Und das sorgt für Streit in der rot-schwarz-grünen Brandenburger Koalition.| netzpolitik.org
In Sachsen hat die Polizei ein System zur automatisierten Nummernschild- und Gesichtserkennung eingesetzt. Die dortige Datenschutzbehörde weiß von nichts und hält das System für verfassungswidrig.| netzpolitik.org
Millionen Gesichtsbilder aus der zentralen INPOL-Datenbank stellte das Bundeskriminalamt zur Verfügung, um die Performance von mehreren Gesichtserkennungssystemen zu testen. Rechtsfachleute zweifeln an der Rechtmäßigkeit, ein mutmaßlich Betroffener überlegt zu klagen.| netzpolitik.org
Erst nach einer Anfrage aus dem Berliner Abgeordnetenhaus erfuhr die Berliner Datenschutzbeauftragte davon, dass bei Ermittlungen der örtlichen Staatsanwaltschaft Software zur Gesichtserkennung eingesetzt wurde. War das überhaupt erlaubt?| netzpolitik.org