(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.| www.gesetze-im-internet.de
Die Nebenkosten im Mietverhältnis erscheinen vielen Mietern wie eine zweite Miete. Umso wichtiger ist es, dass Vermieter und Mieter im Mietvertrag so genau| mietrecht.de
Nicht alle Betriebskosten kann der Vermieter auf Mieter umlegen. Wir klären, welche davon umlagefähige Nebenkosten sind und was nicht in die Abrechnung gehört.| mietrecht.de
Aus dem Mietvertrag ergeben sich verschiedene Pflichten für beide Seiten ► Mietzahlung ✅ Instandhaltung ✅ Schutzpflicht ✅ Alle Details hier| mietrecht.de
Verstößt der Mieter gegen Pflichten aus dem Mietverhältnis kann der Vermieter abmahnen ► Zulässige Gründe und Folgen ✅ einer Abmahnung| mietrecht.de