Amazon kann verlangen, dass sog. Drittanbieter auf amazon.de ihre Produkte nicht mit „gekauften“ Bewertungen bewerben, ohne kenntlich zu machen, dass die Tester einen vermögenswerten Vorteil erhalten haben (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.02.2019, Az. 6 W 9/19).| Kanzlei Plutte
Datenschutz ist uns wichtig. Hier finden Sie die Datenschutzerklärung der Kanzlei Plutte aus Mainz.| Kanzlei Plutte