Datenschutz-Grundverordnung Art.93 - (1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.63 - Um zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union beizutragen, arbeiten die Aufsichtsbehörden im...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.56 - (1) Unbeschadet des Artikels 55 ist die Aufsichtsbehörde der Hauptniederlassung oder der einzigen Niederlassung des...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.55 - (1) Jede Aufsichtsbehörde ist für die Erfüllung der Aufgaben und die Ausübung der Befugnisse, die ihr mit dieser...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.41 - (1) Unbeschadet der Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß den Artikeln 57 und 58 kann die...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.32 - (1) Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.77 - (1) Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.46 - (1) Falls kein Beschluss nach Artikel 45 Absatz 3 vorliegt, darf ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.79 - (1) Jede betroffene Person hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen...| dejure.org