Jeder Mieter kennt es. Er möchte seine Ruhe haben, sich von einem anstrengenden Tag ausruhen oder zu Mittag schlafen, da tönen aus der Nachbarwohnung störende Geräusche. Laute Musik, Geräusche aus dem Fernseher, spielende Kinder, das Dröhnen von Haushaltgeräten oder Wasserrauschen aus dem Bad. Die Liste der möglichen Störungsquellen ist lang. So verständlich der Wunsch des Mieters nach Ruhe auch ist, er kann nicht erwarten, dass er in seiner Mietwohnung rund …Artikel jetzt weiter ...| Mietrecht.org
Die meisten Mieter werden es schon erlebt haben: Der Vermieter kündigt sich an und bittet um Zutritt zur Wohnung. Für die Wenigsten ist dies ein freudiges Ereignis. Nicht selten nämlich befindet sich die Wohnung in einem Zustand, in dem der Mieter sie dem Vermieter lieber nicht präsentieren möchte, sei es, weil das letzte Aufräumen und Putzen schon eine Weile her ist oder der Mieter in der Wohnung Schäden verursacht hat, …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Nicht jeder Mieter nutzt die Mietsache stets so, wie es das Gesetz oder der Mietvertrag von ihm verlangt. Oft erfahren Vermieter lange Zeit nichts von dem vertragswidrigen Gebrauch des Mieters und werden hierauf z. B. erst durch eine Beschwerde von Nachbarn über störendes Verhalten des Mieters oder bei einer Besichtigung der Wohnung aufmerksam. Nicht selten kommt auch erst bei der Übergab der Wohnung am Ende des Mietverhältnisses ans Licht, dass …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Geht es um Mietrecht, fallen schnell die Begriffe „vertragsgemäßer Gebrauch“ und „vertragsgemäßer Zustand“ der Mietsache; und dies aus gutem Grund. Diese beiden Begrifflichkeiten bestimmen ganz entscheidend den Umfang der Rechte und Pflichten sowohl des Mieters als auch des Vermieters. Doch was verbirgt sich hinter den Begriffen “vertragsgemäßer Gebrauch” und “vertragsgemäßer Zustand”? Wir erklären es mit dem folgenden Beitrag. I. Vertragsgemäßer Gebrauch – Ve...| Mietrecht.org
Der Mietvertrag bildet die Basis für die gesamte rechtliche Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Auch wenn das Gesetz viele Vorschriften enthält, die die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter regeln, ist es in erster Linie der Mietvertrag, aus dem sich die Rechte und Pflichten der Parteien ergeben. Je detaillierter und sorgfältiger der Mietvertrag ausgestaltet ist, desto weniger Streit gibt es grds. auch zwischen den Mietparteien. Der Vermieter sollte sich daher bereits …Artikel je...| Mietrecht.org