Jede Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst verarbeitet (oder durch andere im Auftrag verarbeiten lässt), ist datenschutzrechtlich für diesen Vorgang verantwortlich.| Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte
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Der Begriff „personenbezogene Daten“ ist gesetzlich definiert in Art. 4 Nr. 1 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als „Informationen, die sich auf ...| Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein einheitliches EU-Regelwerk für den Schutz personenbezogener Daten. Was genau verlangt sie?| Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu … Art. 4 DSGVO – Begriffsbestimmungen weiterlesen| Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter. 1Jeder an einer Verarbeitung beteiligte Verantwortliche haftet für den Schaden, der durch eine nicht dieser Verordnung entsprechende Verarbeitung verursacht wurde. 2Ein Auftragsverarbeiter haftet für den durch eine Verarbeitung … Art. 82 DSGVO – Haftung und Recht auf Schaden...| Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen gemäß diesem Artikel für Verstöße gegen diese Verordnung gemäß den Absätzen 4, 5 und 6 in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist. 1Geldbußen werden je nach den Umständen des Einzelfalls zusätzlich zu oder anstelle von Maßnahmen nach Artikel 58 Absatz 2 Buchstaben a bis h … Art. 83 DSGVO – Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen weiterlesen| Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“); für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; eine Weiterverarbeitung für im öffentlichen … Art. 5 DSGVO – Grundsätze für die Verarbe...| Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)