Digitalisierung ist nützlich zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Bürgerservice. „Digital only“, also das Fehlen einer analogen Alternative, kann aber zu Diskriminierungseffekten und Grundrechtsbeeinträchtigungen führen, wenn Menschen ausgeschlossen werden, weil ihnen die Nutzung praktisch nicht möglich oder zumutbar ist, etwa wegen der Kosten, des Alters, einer Behinderung oder wegen der begründeten Furcht eines Datenmissbrauchs.| www.netzwerk-datenschutzexpertise.de
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.| www.gesetze-im-internet.de
Das gute digitale Leben setzt voraus, dass wir Digitalisierung nicht mit Überwachung gleichsetzen und immer auch Wahlfreiheit haben, analog zu bleiben| digitalcourage.de