Datenschutz-Grundverordnung Erwägungsgründe - DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise...| dejure.org
Der Widerruf einer Einwilligung stellt viele Verantwortliche vor organisatorische Probleme. Genau dies stellt allerdings ein hohes Risiko dar| Mauß Datenschutz GmbH
Häufig missverstanden: Das Widerspruchsrecht. Wir erläutern Ihnen, wie und vor allem wann der Widerspruch funktioniert.| Mauß Datenschutz GmbH
Das Recht auf Beschwerde bei der Aufsicht ist ein starkes Mittel der betroffenen Personen. Unternehmen sollten entspr. Drohungen ernst nehmen| Mauß Datenschutz GmbH
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ist eines der seltener genutzten. Dabei ist es ein mächtiges Instrument.| Mauß Datenschutz GmbH
Das Recht auf Datenübertragbarkeit ist relativ unbekannt. Trotzdem oder vielleicht auch gerade deshalb birgt es Risiken für die Unternehmen.| Mauß Datenschutz GmbH
Unsere Artikelserie zu den Betroffenen-Rechten: Das Recht auf Löschung und Vergessenwerden nach Art. 17 DSGVO. Muss wirklich immer gelöscht werden?| Mauß Datenschutz GmbH
Unsere Artikelserie zu den Betroffenen-Rechten: Das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO. Was ist zu beachten und wo liegen die Risiken?| Mauß Datenschutz GmbH
Die DSGVO definiert zahlreiche Rechte für die betroffenen Personen und Pflichten für die Verantwortlichen. Wir sehen uns das mal näher an...| Mauß Datenschutz GmbH
Die Auskunft nach Art. 15 DS-GVO stellt kein Problem dar - denken viele Verantwortliche und übersehen dabei einiges. Ein Bußgeldrisiko...| Mauß Datenschutz GmbH
In diesem spannenden Beitrag erläutern wir Ihnen, wie Sie ihr Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO ausüben, und was dabei zu beachten ist.| Mauß Datenschutz GmbH
Datenschutz-Grundverordnung Art.15 - (1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.5 - (1) Personenbezogene Daten müssen a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.12 - (1) Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Artikeln 13...| dejure.org