Bettina Gayk, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, kritisiert die Vorstellungen der neuen Bundesregierung zum Umbau des Datenschutzes scharf. Im Interview erläutert sie, warum gerade die Aufsicht über die Unternehmen nicht bei einer Zentralbehörde gebündelt werden darf. „Zentralisierung bedeutet lange Wege, Anonymität und das Untergehen in der Masse.“| www.ldi.nrw.de
Mitarbeiterexzesse – Teil 2: Verantwortlichkeiten, Prävention | Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte
Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) | BMG
Der Begriff „personenbezogene Daten“ ist gesetzlich definiert in Art. 4 Nr. 1 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als „Informationen, die sich auf ...| Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein einheitliches EU-Regelwerk für den Schutz personenbezogener Daten. Was genau verlangt sie?| Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte
Datenschutzbeauftragte: Wer muss wann eine(n) DSB benennen, welche Stellung und Aufgaben haben sie, welche Fähigkeiten brauchen sie?| Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte