Das Gesetz verpflichtet den Vermieter in § 535 Abs.1 S.2 BGB, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Gemeint ist hiermit eine mangelfreie Überlassung der Mietsache. Die Lebenswirklichkeit sieht jedoch oft anders aus. Nicht selten kommt es vor, dass die vermietete Wohnung bereits bei der Übergabe an den Mieter Mängel aufweist. Öfter noch als zu Beginn eines Mietverhältnisses sind am Ende des Mietverhältnisses im Zeitpunkt …...| Mietrecht.org
Nicht jeder Mieter nutzt die Mietsache stets so, wie es das Gesetz oder der Mietvertrag von ihm verlangt. Oft erfahren Vermieter lange Zeit nichts von dem vertragswidrigen Gebrauch des Mieters und werden hierauf z. B. erst durch eine Beschwerde von Nachbarn über störendes Verhalten des Mieters oder bei einer Besichtigung der Wohnung aufmerksam. Nicht selten kommt auch erst bei der Übergab der Wohnung am Ende des Mietverhältnisses ans Licht, dass …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Geht es um Mietrecht, fallen schnell die Begriffe „vertragsgemäßer Gebrauch“ und „vertragsgemäßer Zustand“ der Mietsache; und dies aus gutem Grund. Diese beiden Begrifflichkeiten bestimmen ganz entscheidend den Umfang der Rechte und Pflichten sowohl des Mieters als auch des Vermieters. Doch was verbirgt sich hinter den Begriffen “vertragsgemäßer Gebrauch” und “vertragsgemäßer Zustand”? Wir erklären es mit dem folgenden Beitrag. I. Vertragsgemäßer Gebrauch – Ve...| Mietrecht.org
Nicht jeder Mieter hat das Glück, dass zu seiner Mietwohnung ein Balkon gehört. Ist dies jedoch der Fall, wird dieser in der Regel umfassend genutzt. In den Sommermonaten wird der Balkon nicht selten zum Lebensmittelpunkt des Mieters. Dort wird nicht nur entspannt, sich gesonnt und gegessen, sondern auch geraucht, gefeiert und gegrillt. Auch eine Bepflanzung des Balkons ist für viele Mieter ebenso ein Muss wie dessen optische Gestaltung nach den …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Der Mietvertrag bildet die Basis für die gesamte rechtliche Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Auch wenn das Gesetz viele Vorschriften enthält, die die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter regeln, ist es in erster Linie der Mietvertrag, aus dem sich die Rechte und Pflichten der Parteien ergeben. Je detaillierter und sorgfältiger der Mietvertrag ausgestaltet ist, desto weniger Streit gibt es grds. auch zwischen den Mietparteien. Der Vermieter sollte sich daher bereits …Artikel je...| Mietrecht.org