Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen §34 - (1) Hat ein Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift dieses Teils, gegen Artikel 101 oder...| dejure.org
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen §19a - (1) 1 Das Bundeskartellamt kann durch Verfügung feststellen, dass einem Unternehmen, das in erheblichem Umfang...| dejure.org