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Datenschutz-Grundverordnung Art.93 - (1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.63 - Um zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union beizutragen, arbeiten die Aufsichtsbehörden im...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.32 - (1) Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.83 - (1) Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen gemäß diesem Artikel für Verstöße gegen...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.42 - (1) Die Mitgliedstaaten, die Aufsichtsbehörden, der Ausschuss und die Kommission fördern insbesondere auf Unionsebene...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.40 - (1) Die Mitgliedstaaten, die Aufsichtsbehörden, der Ausschuss und die Kommission fördern die Ausarbeitung von...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.82 - (1) Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden...| dejure.org