Als Beitrag zum Klimaschutz schaffen sich immer mehr Menschen ein E – Auto an. Diese Investition ist jedoch über den Anschaffungspreis hinaus mit dauerhaften nicht unerheblichen Kosten verbunden. Vor allem für das häufig erforderliche Aufladen des E – Autos müssen Inhaber eines E – Autos angesichts hoher Strompreise tief in die Tasche greifen. Da bleibt es nicht aus, dass so manch einer auf die Idee kommt, mit den Kosten für …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
In nahezu allen Mietverträgen sind Regelungen enthalten, die den Vermieter berechtigen, Betriebskosten auf den Mieter umzulegen. Dabei wird in der Regel vereinbart, dass die in § 2 BetrKV im Einzelnen aufgeführten Kosten vom Mieter zu tragen sind. Insbesondere deshalb, weil der in § 2 BetrKV enthaltene Katalog umlegbarerer Kosten viele allgemein gehaltene auslegungsbedürftige Begrifflichkeiten enthält, entsteht nicht selten Streit darüber, welche Kosten konkret unter die in § 2 Bet...| Mietrecht.org
Hat der Vermieter bestimmte gesetzlich anerkannte Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen, kann er die Miete in einem bestimmten Umfang erhöhen. Diese sog. Modernisierungsmieterhöhung, die in den §§ 559 BGB ff. BGB geregelt ist, ist jedoch nur dann wirksam, wenn der Vermieter die Erhöhung dem Mieter gegenüber in einer bestimmten gesetzlich vorgegebenen Weise erklärt und erläutert (vgl. § 559b BGB). Im Rahmen dieser Erklärung muss der Vermieter insbesondere Angaben zu den durch die Mod...| Mietrecht.org
Sind an einem Mietverhältnis auf der Mieterseite mehrere Personen als Hauptmieter beteiligt, kann das Mietverhältnis von Seiten der Mieter durch eine Kündigung nur insgesamt beendet werden, indem alle Mieter die Kündigung erklären. Möchte nur einer oder möchten einzelne von mehreren Mietern aus dem Mietverhältnis ausscheiden, während das Mietverhältnis mit den übrigen Mietern bzw. dem übrigen Mieter fortbesteht, bedarf es einer dreiseitigen Vereinbarung, mit der sich der Vermieter...| Mietrecht.org
In der ganz überwiegenden Zahl aller Wohnraummietverträge wird vereinbart, dass der Mieter eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung zu leisten hat. Da die Höhe der künftigen umlegbaren Nebenkosten nicht immer genau vorhersehbar ist, ergibt sich aus der vom Vermieter jährlich zu erstellenden Nebenkostenabrechnung nicht selten ein Nachzahlungsanspruch des Vermieters. Hierzu kommt es dann, wenn die tatsächlich anfallenden umlegbaren Nebenkosten die Vorauszahlungen des Mieters übersteig...| Mietrecht.org