Bei Erhalt von Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc. sollten Begünstigte Rücklagen bilden, denn diese Leistungen sorgen meist für eine Steuernachzahlung.| jobrecht.de
In Anbetracht ihrer praktischen Relevanz sollte eine Klausel bezüglich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in keinem Arbeitsvertrag fehlen.| jobrecht.de