(1) 1Hat ein zeitweise oder während des gesamten Veranlagungszeitraums unbeschränkt Steuerpflichtiger oder ein beschränkt Steuerpflichtiger, auf den § 50 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 Anwendung findet, 1.a)Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Qualifizierungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch; Insolvenzgeld, das nach § 170 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch einem Dritten zusteht, ist dem Arbei...| www.gesetze-im-internet.de
Kurzarbeit: vorübergehend weniger arbeiten bei weniger Lohn, dafür bleibt der Arbeitsplatz erhalten. Als Ausgleich für den Lohnausfall wird Kurzarbeitergeld gezahlt.| jobrecht.de
MUTTERSCHAFTSGELD wird während der so genannten Mutterschutzfrist ✅ und zwar 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen bis nach der Entbindung| jobrecht.de
Krankengeld ist eine gesetzlich vorgesehene Lohnersatzleistung, die bei Arbeitsunfähigkeit aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebracht wird.| jobrecht.de
Wer seinen Job verliert, bekommt in der Regel zunächst Arbeitslosengeld (ALG I), um seine Verdienstausfälle über einen bestimmten Zeitraum hinweg teilweise| jobrecht.de