Durch eine Wiedereingliederungsteilzeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einem längeren Krankenstand schrittweise in den Arbeitsprozess bzw. in das Arbeitsleben zurückkehren. Die dadurch ermöglichte nachhaltige Festigung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit mit dem Ziel des längeren Verbleibs im Arbeitsleben und der sanften Reintegration in den Arbeitsmarkt bewirkt eine win-win-Situation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.| Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentensc...