Überfordert Sie die rechtliche| www.it-recht-kanzlei.de
Mit dem „Testsieger” wird gerne geworben. Wenn dies jedoch ohne Fundstellenangaben geschieht, ist das abmahnbar. Ausserdem: Die fehlenden Angaben zur Energieeffizienzklasse sowie die Marke Rock Rebel.| IT-Recht Kanzlei - Nachrichten