Der Bestell-Button im Online-Shop muss klar auf eine Zahlungspflicht hinweisen. Während „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kaufen“ zulässig sind, sind Formulierungen wie „Abo...| www.it-recht-kanzlei.de
Der Klick auf den Button „Jetzt kaufen“ führt nicht zum Vertragsschluss, wenn eine irreführende Darstellung vorliegt - eine interessante Entscheidung des AG München zu de...| www.it-recht-kanzlei.de