Lohnersatzzahlungen zählen nicht als Einkommen. Daher verringert Kurzarbeit im Jahr vor Geburt eines Kindes die Höhe Ihres Elterngeldanspruchs.| jobrecht.de
Bei Erhalt von Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc. sollten Begünstigte Rücklagen bilden, denn diese Leistungen sorgen meist für eine Steuernachzahlung.| jobrecht.de
Kurzarbeit: vorübergehend weniger arbeiten bei weniger Lohn, dafür bleibt der Arbeitsplatz erhalten. Als Ausgleich für den Lohnausfall wird Kurzarbeitergeld gezahlt.| jobrecht.de
MUTTERSCHAFTSGELD wird während der so genannten Mutterschutzfrist ✅ und zwar 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen bis nach der Entbindung| jobrecht.de
Wer seinen Job verliert, bekommt in der Regel zunächst Arbeitslosengeld (ALG I), um seine Verdienstausfälle über einen bestimmten Zeitraum hinweg teilweise| jobrecht.de