Jedes Geschäft mit Grundstücken bedarf zu seiner rechtlichen Wirksamkeit der Eintragung in das zuständige Grundbuch. Erst mit der Eintragung in das Grundbuch wird die Rechtsänderung wirksam.| www.hausbautipps24.de
Die Bodenbeschaffenheit des Baugrundstückes muss vor dem Grundstückskauf überprüft werden.| www.hausbautipps24.de