Einkommensteuergesetz §26b - Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den...| dejure.org
Einkommensteuergesetz §26 - (1) 1 Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a ) und der Zusammenveranlagung (§ 26b ) wählen, wenn 1. beide...| dejure.org
Einkommensteuergesetz §10 - (1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie...| dejure.org
Körperschaftsteuergesetz §5 - (1) Von der Körperschaftsteuer sind befreit 1. das Bundeseisenbahnvermögen, die staatlichen Lotterieunternehmen und der...| dejure.org