Die Wettbewerbszentrale hat die Gutscheinwerbung eines Elektronikhändlers, der auf der Verkaufsplattform Amazon Produkte zum Kauf angeboten und der Ware beim Versand einen Gutschein beigefügt hatte, außergerichtlich unterbunden.| Kanzlei Plutte
Amazon kann verlangen, dass sog. Drittanbieter auf amazon.de ihre Produkte nicht mit „gekauften“ Bewertungen bewerben, ohne kenntlich zu machen, dass die Tester einen vermögenswerten Vorteil erhalten haben (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.02.2019, Az. 6 W 9/19).| Kanzlei Plutte
Fließen in das Gesamtbewertungsergebnis für Produkte, die auf eine Verkaufsplattform angeboten werden, auch Rezensionen ein, für die an den Rezensenten ein - wenn auch geringes - Entgelt gezahlt wird, liegt unlautere getarnte Werbung vor, sofern die Berücksichtigung dieser bezahlten Rezensionen nicht kenntlich gemacht wird.| Kanzlei Plutte
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um einstweilige Verfügungen, einfach und verständlich erklärt. Außerdem geben wir Tipps zu| Kanzlei Plutte
Datenschutz ist uns wichtig. Hier finden Sie die Datenschutzerklärung der Kanzlei Plutte aus Mainz.| Kanzlei Plutte