Erhalten Mieter eine auf Eigenbedarf gestützte Kündigung ihres Vermieters, fühlen sie sich oft nicht im Stande, diese auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Auch die Einholung anwaltlichen Rats, der u. U. mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, können sich viele Mieter nicht leisten. Aus diesem Grund kommt es immer wieder vor, dass Mieter ausziehen, obwohl sie hierzu wegen der Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung gar nicht verpflichtet gewesen wären. Dies ist jedoch vermeidbar. ...| Mietrecht.org