Das Gesetz verpflichtet den Vermieter in § 535 Abs.1 S.2 BGB, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Gemeint ist hiermit eine mangelfreie Überlassung der Mietsache. Die Lebenswirklichkeit sieht jedoch oft anders aus. Nicht selten kommt es vor, dass die vermietete Wohnung bereits bei der Übergabe an den Mieter Mängel aufweist. Öfter noch als zu Beginn eines Mietverhältnisses sind am Ende des Mietverhältnisses im Zeitpunkt …...| Mietrecht.org
Zu Beginn des Mietverhältnisses treffen Mieter und Vermieter in der Regel zur Übergabe der Wohnung zusammen. Der Mieter hat in der Regel schon die Strapazen des Auszugs aus seiner alten Wohnung hinter sich und möchte so schnell wie möglich einziehen. Diese Umstände bringen es oft mit sich, dass Mieter die Übergabe der Wohnung möglichst schnell hinter sich bringen wollen und diese nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit vornehmen. Dies geschieht auch …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Der Mietvertrag bildet die Basis für die gesamte rechtliche Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Auch wenn das Gesetz viele Vorschriften enthält, die die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter regeln, ist es in erster Linie der Mietvertrag, aus dem sich die Rechte und Pflichten der Parteien ergeben. Je detaillierter und sorgfältiger der Mietvertrag ausgestaltet ist, desto weniger Streit gibt es grds. auch zwischen den Mietparteien. Der Vermieter sollte sich daher bereits …Artikel je...| Mietrecht.org