Die Anmeldepflicht für Balkonkraftwerke steht im Gesetz. Wir beantworten häufige Fragen rund um die Anmeldung von Balkonsolaranlagen.| www.waz.de
Ein Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister angemeldet sein. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur funktioniert in wenigen Schritten. Eine Anleitung.| www.waz.de
Mieter müssen für ein Balkonkraftwerk den Vermieter um Erlaubnis fragen. Dafür gibt es kostenlose Muster und PDF-Vorlagen zum Download.| Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Viele Balkonkraftwerke können schon bis zu 800 Watt Strom einspeisen. Offiziell erlaubt sind die Wechselrichter aber (noch) nicht.| Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Für Balkonkraftwerke gilt eine Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister. In Ausnahmefällen muss aber auch Netzbetreiber Bescheid wissen.| Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Seit Mitte 2024 gilt für Balkonkraftwerke eine deutlich vereinfachte Anmeldung. Der Überblick zeigt, wo noch Schwierigkeiten drohen.| Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Balkonkraftwerke mit 800 Watt Einspeiseleistung sind weit verbreitet. Müssen Betreiber auch sie anmelden? Die Antwort ist eindeutig.| Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Wer sein Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur anmeldet, sollte einige wichtige Informationen bereit halten. Wo Sie diese finden.| Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Muss ich mein Speicher für mein Balkonkraftwerk anmelden? Lesen Sie hier, auf welche Besonderheiten Sie achten müssen.| www.waz.de
Balkonkraftwerke gelten allgemein als sicher. Doch in Altbauten ist Vorsicht geboten. Ein Elektromeister spricht über die Risiken.| Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Eine neue Stecker-Norm könnte den Anschluss von Balkonkraftwerken erschweren. Ein Branchenkenner warnt vor erheblichen Mehrkosten.| Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Die Eigentümergemeinschaft muss ein Balkonkraftwerk per Gesetz genehmigen, kann aber Anforderungen stellen. Eine Juristin gibt Tipps.| Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Die Energiewende zu Hause ist nicht nur für Eigentümer interessant. Auch wer zur Miete wohnt, kann sich beteiligen. Doch es gibt Hürden.| www.waz.de