Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz §13b - (1) Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehören 1. der inländische Wirtschaftsteil des land- und...| dejure.org
Umwandlungssteuergesetz §24 - (1) Wird ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine Personengesellschaft eingebracht und wird der...| dejure.org