Der Europäische Gerichtshof hat letzte Woche bei der anlasslosen Speicherung von IP-Adressen dem hohen Druck wieder etwas nachgegeben: Unter bestimmten Bedingungen ist eine anlasslose Speicherung möglich. Er tut seiner eigenen Autorität damit keinen Gefallen. Doch was heißt das Urteil für die deutsche Debatte um die Vorratsdatenspeicherung?| netzpolitik.org
Der neue Innenminister kündigt die massenhafte Speicherung aller IP-Adressen und Portnummern an. Aber sein Haus schweigt zur Frage, wie das mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs überhaupt möglich sein soll – und welche Belastung auf Unternehmen und Gesellschaft zukommen.| netzpolitik.org