Geheime Spionagesoftware bedroht die Pressefreiheit – dagegen zieht Reporter ohne Grenzen (RSF) nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und klagt gegen den Einsatz von Staatstrojanern durch den Bundesnachrichtendienst. Nach Auffassung von RSF verletzt die Überwachung grundlegende Rechte gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK): das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8), das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsf...| Reporter ohne Grenzen für Informationsfreiheit
Pressemitteilung Nr. 7/2023 vom 26.01.2023| www.bverwg.de