Ungebetener Besuch in der eigenen Wohnung ist von den meisten Mietern nicht gern gesehen. Dies gilt erst recht, wenn der eigene Vermieter vor der Tür steht und um Einlass bittet. Hierzu kommt es nicht selten, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung veräußern oder weitervermieten möchte. In der Regel wird er dann auch noch von einem Makler und Kauf- bzw. Mietinteressenten begleitet. Viele Mieter wissen in einer solchen Situation nicht, wie …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Viele Vermieter haben es schon erlebt: Der Mietinteressent teilt mündlich oder per E-Mail mit, dass er die Wohnung des Vermieters mieten möchte, sagt dann aber kurz vor der Unterzeichnung des Mietvertrages wieder ab und weigert sich, den Vertrag zu unterschreiben. Für den Vermieter ist eine solche Absage des Mietinteressenten in den meisten Fällen mit einer großen finanziellen Einbuße verbunden. In der Regel bewirbt sich nicht nur ein Interessent für eine …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Eine Wohnung zu finden, die noch dazu den eigenen Vorstellungen entspricht, ist vor allem in Großstädten heutzutage fast wie ein Sechser im Lotto. Der heiß umkämpfte Wohnungsmarkt ist auch der Grund dafür, dass viele Mietinteressenten übereilt eine Wohnung anmieten und sich vor dem Vertragsschluss nicht ausreichend über die Eigenschaften der Wohnung und die Mietbedingungen erkundigen. Ist der Mietvertrag erst einmal unterzeichnet, kann sich der Mieter zwar in der Regel durch …Artikel...| Mietrecht.org
Die meisten Mieter werden es schon erlebt haben: Der Vermieter kündigt sich an und bittet um Zutritt zur Wohnung. Für die Wenigsten ist dies ein freudiges Ereignis. Nicht selten nämlich befindet sich die Wohnung in einem Zustand, in dem der Mieter sie dem Vermieter lieber nicht präsentieren möchte, sei es, weil das letzte Aufräumen und Putzen schon eine Weile her ist oder der Mieter in der Wohnung Schäden verursacht hat, …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Der Mietvertrag bildet die Basis für die gesamte rechtliche Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Auch wenn das Gesetz viele Vorschriften enthält, die die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter regeln, ist es in erster Linie der Mietvertrag, aus dem sich die Rechte und Pflichten der Parteien ergeben. Je detaillierter und sorgfältiger der Mietvertrag ausgestaltet ist, desto weniger Streit gibt es grds. auch zwischen den Mietparteien. Der Vermieter sollte sich daher bereits …Artikel je...| Mietrecht.org