Datenschutz-Grundverordnung Art.56 - (1) Unbeschadet des Artikels 55 ist die Aufsichtsbehörde der Hauptniederlassung oder der einzigen Niederlassung des...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.55 - (1) Jede Aufsichtsbehörde ist für die Erfüllung der Aufgaben und die Ausübung der Befugnisse, die ihr mit dieser...| dejure.org