Datenschutz-Grundverordnung Art.36 - (1) Der Verantwortliche konsultiert vor der Verarbeitung die Aufsichtsbehörde, wenn aus einer...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.28 - (1) Erfolgt eine Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen, so arbeitet dieser nur mit Auftragsverarbeitern, die...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.43 - (1) Unbeschadet der Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß den Artikeln 57 und 58 erteilen oder...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.58 - (1) Jede Aufsichtsbehörde verfügt über sämtliche folgenden Untersuchungsbefugnisse, die es ihr gestatten, a) den...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.47 - (1) Die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt gemäß dem Kohärenzverfahren nach Artikel 63 verbindliche interne...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.42 - (1) Die Mitgliedstaaten, die Aufsichtsbehörden, der Ausschuss und die Kommission fördern insbesondere auf Unionsebene...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.40 - (1) Die Mitgliedstaaten, die Aufsichtsbehörden, der Ausschuss und die Kommission fördern die Ausarbeitung von...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.46 - (1) Falls kein Beschluss nach Artikel 45 Absatz 3 vorliegt, darf ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter...| dejure.org
Datenschutz-Grundverordnung Art.80 - (1) Die betroffene Person hat das Recht, eine Einrichtung, Organisationen oder Vereinigung ohne...| dejure.org