Die Anmeldung einer Marke setzt voraus, dass keine absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. Wann dies der Fall ist, regelt bei deutschen Marken § 8 MarkenG und bei europäischen Unionsmarken Art. 7 UMV.| Kanzlei Plutte
Das Gericht weist die Klagen der Apple Inc. gegen die Entscheidungen des EUIPO ab, mit denen das Wortzeichen THINK DIFFERENT für verfallen erklärt wurde (EuG, Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-26/21, T-27/21 und T-28/21, Az. Apple / EUIPO - Swatch (THINK DIFFERENT)).| Kanzlei Plutte
Der Inhaber einer bekannten Marke kann die Löschung einer Marke verlangen, die sich in ihrem Gesamterscheinungsbild in Form einer Parodie an seine Marke anlehnt (BGH, Urteil vom 02.04.2015, Az. I ZR 59/13 - Springender Pudel).| Kanzlei Plutte
Das Gericht der EU bestätigt die Nichtigkeit der Unionsmarke von adidas, die aus drei parallelen, in beliebiger Richtung angebrachten Streifen besteht adidas hat nicht nachgewiesen, dass diese Marke im gesamten Gebiet der Union infolge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat.| Kanzlei Plutte
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