Ein Automobilhersteller kann es einer markenunabhängigen Reparaturwerkstatt aufgrund seines Markenrechts untersagen, mit der Bildmarke des Herstellers für die angebotenen Reparatur- und Wartungsarbeiten zu werben (BGH, Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 33/10).| Kanzlei Plutte
Der Inhaber einer bekannten Marke kann die Löschung einer Marke verlangen, die sich in ihrem Gesamterscheinungsbild in Form einer Parodie an seine Marke anlehnt (BGH, Urteil vom 02.04.2015, Az. I ZR 59/13 - Springender Pudel).| Kanzlei Plutte
Zentraler Inhalt jeder Abmahnung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes ist die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.| Kanzlei Plutte
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