Leben mehrere Mietparteien in einem Mehrfamilienhaus zusammen, bleibt es nicht aus, dass sich die einen Mieter durch wiederum andere gestört fühlen. Schnell fällt in diesem Zusammenhang der Begriff der Zimmerlautstärke. Doch was ist hierunter genau zu verstehen, wie laut dürfe Geräusche sein, damit die Zimmerlautstärke nicht überschritten wird, wann muss Zimmerlautstärke eingehalten werden und welche Rechte und welche Konsequenzen ergeben sich für die Beteiligten, wenn die Zimmerlau...| Mietrecht.org
In der Regel wird ein Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung seitens des Mieters oder des Vermieters beendet. Während eine Kündigung durch den Vermieter an enge Voraussetzungen gebunden und oftmals schwierig zu realisieren ist (zum Beispiel wegen Eigenbedarf), ist es für den Mieter in der überwiegenden Zahl der Mietverhältnisse unproblematisch möglich, das Mietverhältnis durch eine ordentliche fristgerechte Kündigung zeitnah zu beenden. Doch nicht nur Vermieter, sondern auc...| Mietrecht.org
Der Mieter will schnell aus dem Mietvertrag und präsentiert einen Nachmieter der sofort einziehen und den Vertrag übernehmen will. Umgekehrt kann es auch sein, dass ein neuer Vermieter in den Vertrag eintreten soll: Wie kann man das rechtlich lösen? – Um in den Mietvertrag eines anderen als Nachmieter oder Vermieter eintreten zu können, muss eine Vereinbarung zur Vertragsübernahme getroffen werden. Man kann also nicht einfach den Mietvertrag eines Bekannten übernehmen …Artikel jetzt...| Mietrecht.org
Geht es um Mietrecht, fallen schnell die Begriffe „vertragsgemäßer Gebrauch“ und „vertragsgemäßer Zustand“ der Mietsache; und dies aus gutem Grund. Diese beiden Begrifflichkeiten bestimmen ganz entscheidend den Umfang der Rechte und Pflichten sowohl des Mieters als auch des Vermieters. Doch was verbirgt sich hinter den Begriffen “vertragsgemäßer Gebrauch” und “vertragsgemäßer Zustand”? Wir erklären es mit dem folgenden Beitrag. I. Vertragsgemäßer Gebrauch – Ve...| Mietrecht.org
Der Mietvertrag bildet die Basis für die gesamte rechtliche Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Auch wenn das Gesetz viele Vorschriften enthält, die die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter regeln, ist es in erster Linie der Mietvertrag, aus dem sich die Rechte und Pflichten der Parteien ergeben. Je detaillierter und sorgfältiger der Mietvertrag ausgestaltet ist, desto weniger Streit gibt es grds. auch zwischen den Mietparteien. Der Vermieter sollte sich daher bereits …Artikel je...| Mietrecht.org