(1) Wird Hilfe nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 35a Absatz 2 Nummer 2 bis 4 gewährt, so ist auch der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Er umfasst die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen.| www.gesetze-im-internet.de
Pflegepersonen, die ein Pflegekind bei sich aufnehmen und es versorgen, steht Pflegegeld zu. Doch wie verhält es sich, wenn die Pflegepersonen gleichzeitig| Bürgergeld
Wer aus gesundheitlichen Gründen auf Pflegemaßnahmen angewiesen ist, kann Pflegegeld beantragen. Über die finanzielle Leistung der Pflegekassen können| Bürgergeld
Die Bundesregierung prüft als Sparmaßnahme, den Pflegegrad 1 zu streichen. Betroffen wären Hunderttausende Menschen mit geringen Beeinträchtigungen, die heute| Bürgergeld
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