Zunächst sah die Universität Hamburg mit Hinweis auf ihre Satzung keinen hinreichenden Anlass zur Prüfung. Nun hat sich das geändert.| www.forschung-und-lehre.de
Eine Mitarbeit an der Doktorarbeit durch Hubertus Gersdorf ist aus gutachterlicher Sicht klar nachzuweisen| DOZ. DR. STEFAN WEBER
Das erstinstanzliche Urteil im Fall Ulrike Guérot ist nun veröffentlicht. Die FAZ preist das 276 Randnummern umfassende Urteil als „wegweisend“ und lobt die „überzeugende“ und „lehrbuchmäßig durchgeführte juristische Prüfung“. Diese Einschätzung wird von den Verfassern dieses Beitrags nicht geteilt.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.