Wenn Sie eine Wohnung als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug anmelden. Eine alleinige Wohnung heißt, Sie nutzen nur eine Wohnung in Deutschland. Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung Ihre Hauptwohnung. Die weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen.| service.berlin.de