Der Begriff „personenbezogene Daten“ ist gesetzlich definiert in Art. 4 Nr. 1 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als „Informationen, die sich auf ...| Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein einheitliches EU-Regelwerk für den Schutz personenbezogener Daten. Was genau verlangt sie?| Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte
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Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“); für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; eine Weiterverarbeitung für im öffentlichen … Art. 5 DSGVO – Grundsätze für die Verarbe...| Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)