Rechtlicher Hintergrund: Die im Jahr 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist vielen Vermietern ein Dorn im Auge, führt sie doch dazu, dass der Vereinbarung der Miethöhe eine Obergrenze gesetzt ist. Da verwundert es nicht, dass Vermieter erfinderisch werden und nach Wegen suchen, die Mietpreisbremse zu umgehen. Einer dieser Wege wird als sog. Kellertrick bezeichnet. Der (angebliche) Trick besteht hierbei darin, dass in solchen Fällen, in denen dem Mieter eine Wohnung mit Kellerraum …Artikel...| Mietrecht.org
Sind an einem Mietverhältnis auf der Mieterseite mehrere Personen als Hauptmieter beteiligt, kann das Mietverhältnis von Seiten der Mieter durch eine Kündigung nur insgesamt beendet werden, indem alle Mieter die Kündigung erklären. Möchte nur einer oder möchten einzelne von mehreren Mietern aus dem Mietverhältnis ausscheiden, während das Mietverhältnis mit den übrigen Mietern bzw. dem übrigen Mieter fortbesteht, bedarf es einer dreiseitigen Vereinbarung, mit der sich der Vermieter...| Mietrecht.org