Seit kurzem liegt die schriftliche Begründung des am 20.11.2024 verkündeten Revisionsurteils im Verfahren gegen Richter Christian Dettmar vor. Wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs darin die juristischen Hindernisse auf dem Weg zur Verwerfung der Revision des Angeklagten beiseite räumt, macht sprachlos.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.