Eine Wohnung zu finden, die noch dazu den eigenen Vorstellungen entspricht, ist vor allem in Großstädten heutzutage fast wie ein Sechser im Lotto. Der heiß umkämpfte Wohnungsmarkt ist auch der Grund dafür, dass viele Mietinteressenten übereilt eine Wohnung anmieten und sich vor dem Vertragsschluss nicht ausreichend über die Eigenschaften der Wohnung und die Mietbedingungen erkundigen. Ist der Mietvertrag erst einmal unterzeichnet, kann sich der Mieter zwar in der Regel durch …Artikel...| Mietrecht.org
Wird die Wohnung der Eltern oder Großeltern frei, weil diese z. B. in ein Pflegeheim ziehen oder verstorben sind, ist es für die Kinder oder Enkel angesichts des verbreitet herrschenden Wohnungsmangels verlockend und naheliegend, dass sie die Wohnung übernehmen und dort einziehen. Manche Kinder oder Enkel wohnen sogar bereits mit den Eltern oder Großeltern zusammen und möchten dort auch nach deren Auszug oder Tod wohnen bleiben. Vielfach sind sich sowohl …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Nicht jeder Mieter nutzt die Mietsache stets so, wie es das Gesetz oder der Mietvertrag von ihm verlangt. Oft erfahren Vermieter lange Zeit nichts von dem vertragswidrigen Gebrauch des Mieters und werden hierauf z. B. erst durch eine Beschwerde von Nachbarn über störendes Verhalten des Mieters oder bei einer Besichtigung der Wohnung aufmerksam. Nicht selten kommt auch erst bei der Übergab der Wohnung am Ende des Mietverhältnisses ans Licht, dass …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Geht es um Mietrecht, fallen schnell die Begriffe „vertragsgemäßer Gebrauch“ und „vertragsgemäßer Zustand“ der Mietsache; und dies aus gutem Grund. Diese beiden Begrifflichkeiten bestimmen ganz entscheidend den Umfang der Rechte und Pflichten sowohl des Mieters als auch des Vermieters. Doch was verbirgt sich hinter den Begriffen “vertragsgemäßer Gebrauch” und “vertragsgemäßer Zustand”? Wir erklären es mit dem folgenden Beitrag. I. Vertragsgemäßer Gebrauch – Ve...| Mietrecht.org
Das Leben mit einer Behinderung ist eine besondere Herausforderung. Im Mietrecht gibt es daher verschiedene Regelungen, die den besonderen Anforderungen eines Mieters mit Behinderungen Rechnung tragen: So dürfen Mietbewerber mit Behinderungen z.B. nicht benachteiligt werden, bestimmte Umbaumaßnahmen zum behindertengerechten Wohnen sind vom Vermieter zu genehmigen und im Kündigungsfall gibt es eine besondere Widerspruchsmöglichkeit. Der nachfolgende Artikel erklärt, welche besonderen Rech...| Mietrecht.org