Die Wettbewerbszentrale hat die Gutscheinwerbung eines Elektronikhändlers, der auf der Verkaufsplattform Amazon Produkte zum Kauf angeboten und der Ware beim Versand einen Gutschein beigefügt hatte, außergerichtlich unterbunden.| Kanzlei Plutte
Die Werbung mit einer Gesamtbewertung ist irreführend, wenn in diese Gesamtbewertung auch Einzelbewertungen eingeflossen sind, die sich als „Belohnung“ für die Teilnahme an einem Gewinnspiel darstellen (OLG Frankfurt, Urteil vom 16.05.2019, Az. 6 U 14/19).| Kanzlei Plutte
Fließen in das Gesamtbewertungsergebnis für Produkte, die auf eine Verkaufsplattform angeboten werden, auch Rezensionen ein, für die an den Rezensenten ein - wenn auch geringes - Entgelt gezahlt wird, liegt unlautere getarnte Werbung vor, sofern die Berücksichtigung dieser bezahlten Rezensionen nicht kenntlich gemacht wird.| Kanzlei Plutte