Die Anmeldung einer Marke setzt voraus, dass keine absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. Wann dies der Fall ist, regelt bei deutschen Marken § 8 MarkenG und bei europäischen Unionsmarken Art. 7 UMV.| Kanzlei Plutte
Das Gericht äußert sich erstmals zur Eintragung einer im Audioformat dargestellten Hörmarke (EuG, Urteil in der Rechtssache T-668/19 - Ardagh Metal Beverage Holdings / EUIPO).| Kanzlei Plutte