Viele Fehltage, unterschiedlichste Diagnosen und eine negative Gesundheitsprognose: Wer seinem Arbeitgeber auf diese Weise zur Last fällt, muss damit rechnen, eine Kündigung ausgesprochen zu bekommen.| RP ONLINE
Wer während der Arbeitszeit sexuelle Handlungen an sich selbst vornimmt, erfüllt nicht nur den Tatbestand des Arbeitszeitbetrugs. Zudem kann er wegen sexueller Belästigung zur Rechenschaft gezogen werden. Aber rechtfertigt beides eine fristlose Kündigung?| RP ONLINE