Die Werbung mit einer Gesamtbewertung ist irreführend, wenn in diese Gesamtbewertung auch Einzelbewertungen eingeflossen sind, die sich als „Belohnung“ für die Teilnahme an einem Gewinnspiel darstellen (OLG Frankfurt, Urteil vom 16.05.2019, Az. 6 U 14/19).| Kanzlei Plutte
Amazon kann verlangen, dass sog. Drittanbieter auf amazon.de ihre Produkte nicht mit „gekauften“ Bewertungen bewerben, ohne kenntlich zu machen, dass die Tester einen vermögenswerten Vorteil erhalten haben (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.02.2019, Az. 6 W 9/19).| Kanzlei Plutte