Einkommensteuergesetz §20 - (1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören 1. 1 Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten,...| dejure.org
Einkommensteuergesetz §32d - (1) 1 Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Absatz 8 fallen, beträgt 25 Prozent. 2 Die...| dejure.org