Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz §13b - (1) Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehören 1. der inländische Wirtschaftsteil des land- und...| dejure.org
Disquotale Einlagen in Kapitalgesellschaften werfen in der Praxis eine Reihe komplexer steuerrechtlicher Fragen auf.| CMS Blog