Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz §13a - (1) 1 Begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 bleibt vorbehaltlich der folgenden Absätze zu 85...| dejure.org
Disquotale Einlagen in Kapitalgesellschaften werfen in der Praxis eine Reihe komplexer steuerrechtlicher Fragen auf.| CMS Blog